des Turnvereins Ostrach 1912 e.V. gemäß §5, §7, §10, und §12 der Vereinssatzung, beschlossen am 26.03.1993, geändert in der Mitgliederversammlung vom 27.03.2009, 18.03.2011, 21.03.2014 und 24.03.2017.
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird.
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt ab 01.01.2018
Beitragsklasse | Mitgliederstatus | Beitragshöhe | |
1 | Kinder bis 4 Jahre | 0,00 | |
2 | Jugendliche bis 14 Jahre | 25,00 | |
3 | Jugendliche bis 17 Jahre | 25,00 | |
4 | Erwachsene ab 18 Jahre | 50,00 | |
6 | Für das 3. und jedes weitere Kind bis 17 Jahre |
0,00 |
|
7 | Passive Mitglieder | 15,00 | |
8 | Ehrenmitglieder | 0,00 |
4. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
5. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt ausschließlich durch Lastschriftverfahren jährlich am 1. Banktag im Mai.
6. Für Rücklastschriften wird zusätzlich zu den Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben.
7. Bei Vereinseintritt im ersten Halbjahr ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Bei Vereinstritt im zweiten Halbjahr ist der halbe Jahresbeitrag
zu entrichten. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Lastschriftverfahren am 1. Banktag im November.
8. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Verein bis zum 30. November schriftlich erklärt werden.
9. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten besondere Gebühren.
10. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Dies geschieht unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.