Turnverein Ostrach 1912 e.V. Turnverein Ostrach 1912 e.V.
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Geräteturnen weiblich

Leichtathletik

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  • Leitfaden für Trainer und Übungsleiter

 

Seit 1912 steht der Turnverein Ostrach für Bewegung, Gemeinschaft und Engagement.

Mit über 1200 Mitgliedern bieten wir ein vielfältiges Sportangebot für alle Altersgruppen – von Turnen und Tischtennis bis Schwimmen und Leichtathletik. 

Getragen von Ehrenamt und Teamgeist freuen wir uns über jede helfende Hand – ob als Mitglied, Übungsleiter:in oder Unterstützer:in.

Auch Menschen mit Behinderungen können sich gerne bei uns melden.

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Übungsleiter/in für das Grundlagenturnen dringend gesucht! 

Unser Ziel im Grundlagenturnen Im Grundlagenturnen möchten wir Kindern mit viel Freude an Bewegung die wichtigsten turnerischen Grundfertigkeiten vermitteln.
Dies können zum Beispiel Bewegungsspiele sein, Bewegung zur Musik oder auch ein Bewegungsparcours. Spielerisch lernen sie ihren Körper und seine Bewegungsmöglichkeiten kennen und entwickeln dabei Kraft, Koordination, Beweglichkeit, Gleichgewicht und Körpergefühl.
Zu den grundlegenden Fertigkeiten gehören unter anderem:
• Rollen und Drehen
• Balancieren und Gleichgewicht halten 
• Springen und Hüpfen
• Klettern und Hangeln
• Stützen und Schwingen 
• Werfen und Fangen
Dabei steht nicht die perfekte Ausführung im Vordergrund, sondern das Ausprobieren, Üben und Sammeln vielfältiger Bewegungserfahrungen – als wichtige Grundlage für das weitere Turnen und andere Sportarten.
Übungsleiter/in für das Geräteturnen dringend gesucht!
Übungsleiter/in für das Geräteturnen wird dringend gesucht!

In der Fassung verabschiedet von der Jugendvollversammlung am 19.02.2010
Bestätigt in der Vollversammlung am 19.03.2010

Soweit in dieser Jugendordnung Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeich-nungen in der männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form (und umgekehrt).

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter/innen bilden die Vereinsjugend im Turnverein Ostrach 1912 e.V.


§ 2 Aufgaben und Ziele

Die Vereinsjugend ist in der sportlichen und außersportlichen Jugendarbeit aktiv. Sie trägt 
damit zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen bei. Schwerpunkte ihrer Jugendarbeit sind die Förderung der Freizeit- und wettkampfsportlichen Betätigung der jugendlichen Mitglieder und die Bereitstellung von freizeitkulturellen Angeboten. Bei allen Aktivitäten sollen die Jugendlichen gemäß ihres Entwicklungsstandes bei der Planung und Durchführung beteiligt werden. 


§ 3 Organe

Organe der Vereinsjugend sind: 
• die Jugendvollversammlung
• der Jugendvorstand
• der erweiterte Jugendvorstand

§ 4 Jugendvollversammlung

4.1 Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie findet jährlich einmal statt. Zu ihr ist mindestens vier Wochen vorher einzuladen. Sie ist vier bis acht Wochen vor der Hauptversammlung des Gesamtvereins durchzuführen.

4.2    Die Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:
4.2.1 Entgegennahme des Berichts des Jugendvorstands
4.2.2 Entgegennahme des Kassenberichts
4.2.3 Entlastung der Mitglieder des Jugendvorstands
4.2.4 Wahl der Mitglieder des Jugendvorstands
4.2.5 Festlegung der Schwerpunkte der Jugendarbeit im Verein
4.2.6 Diskussion und Beschlussfassung über vorliegende Anträge

4.3    Wahlperiode und Wahlverfahren
4.3.1 Die Mitglieder des Jugendvorstands werden auf 2 Jahre gewählt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt.
4.3.4 Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Vereinsjugend gemäß § 1 dieser Jugendordnung, soweit sie das 12. Lebensjahr vollendet haben. Jedes anwesende stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme.
4.3.5 Anträge an die Jugendvollversammlung können von allen stimmberechtigten Mitglie-dern und allen Organen der Vereinsjugend gestellt werden. Sie müssen mindestens zwei Wochen vor der Jugendvollversammlung schriftlich bei dem/der Jugendbeauf-tragten eingereicht werden.

4.4 Die Jugendvollversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen be-schlussfähig.


§ 5 Jugendvorstand

5.1 Dem Jugendvorstand gehören an:

• der Jugendbeauftragte
• der Jugendsprecher
• der Jugendschriftführer

5.1.2 Der Jugendbeauftragte wird vom erweiterten Vorstand des Gesamtvereins vorge-schlagen und muss nach der Wahl durch die Jugendvollversammlung von der Hauptversammlung des Gesamtvereins bestätigt werden.

5.1.3 Der Jugendsprecher darf bei seiner Wahl das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Er muss nach der Wahl durch die Jugendvollversammlung von der Hauptver-sammlung des Gesamtvereins bestätigt werden.

5.2 Aufgaben
5.2.1 Vertretung der Vereinsjugend im Gesamtverein. Der Jugendbeauftragte hat Sitz und Stimme im Vorstand des Gesamtvereins. Der Jugendsprecher hat Sitz und Stimme im erweiterten Vorstand des Gesamtvereins.
5.2.2 Vertretung der Vereinsjugend in den Jugendgremien der Sportverbände.
5.2.3 Beantragung von Geldmitteln für die Jugendarbeit beim Gesamtverein.

5.3 Die Sitzungen des Jugendvorstands werden von dem Jugendbeauftragten einberufen und geleitet. Sie finden bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich statt.

5.4 Der Jugendvorstand ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschluss-fähig.


§ 6 Erweiterter Jugendvorstand

6.1 Dem erweiterten Jugendvorstand gehören an:

• die Mitglieder des Jugendvorstands
• Übungsleiter aller Gruppen, deren Zielgruppe Jugendliche bis zum vollende- ten 18. Lebensjahr sind.

6.2    Aufgaben:
6.2.1 Beratung und Beschlussfassung des Jugendetats
6.2.2 Nachberufung ausgeschiedener Mitglieder des Jugendvorstands
6.2.3 Führung der Jugendkasse
6.2.4 Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen der Jugendarbeit ein-schließlich der Vorbereitung von Anträgen der Vereinsjugend an den Gesamtverein.
6.2.5 Umsetzung von Beschlüssen der Jugendvollversammlung.
6.2.6 Planung von Aktivitäten der Vereinsjugend
6.2.7 Koordination der Jugendarbeit in den Abteilungen

6.3 Die Sitzungen des erweiterten Jugendvorstands werden von dem Jugendbeauftragten einberufen und geleitet. Sie finden bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich statt.

6.4 Der erweiterte Jugendvorstand ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.


§ 7 Jugendkasse

7.1 Die Jugendkasse wird vom erweiterten Jugendvorstand geführt.

7.2 Die Jugendkasse ist Teil des Vereinsvermögend. Sie ist zum Jahresende mit der Kasse des Gesamtvereins abzustimmen.

7.3 Die Vereinsjugend wirtschaftet selbständig und eigenverantwortlich mit den ihr direkt zufließenden Fördermitteln sowie der sonstigen vom Gesamtverein zugewiesen Mit-teln.

7.4 Die Jugendkasse ist mindestens einmal jährlich im Rahmen der Kassenprüfung des Gesamtvereins mit zu prüfen.

$ 8 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung und Änderungen daran muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und von der Vollversammlung des Gesamtvereins mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Die Jugendordnung bzw. Änderung daran tritt mit der Bestätigung durch die Vollversammlung des Gesamtvereins in Kraft.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.

UNSER VORSTAND

  •                     Susann Wehner

    Susann Wehner

    Vorsitzende
    Personal

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  • Kathrin Graf-Weinspach

    Kathrin Graf-Weinspach

    Vorsitzende pausiert
    Öffentlichkeitsarbeit

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  • Melanie Strobel

    Melanie Strobel

    Vorsitzende

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    • Eveline Weber

      Eveline Weber

      Schriftführerin

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    • Bärbel Eberle

      Kassenwartin

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    • Flix

      Flix

      Maskottchen

     

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    UNSER JUGENDVORSTAND

    • Simone Fritz

      Simone Fritz

      Jugendbeauftragte  /Jugendschutzbeauftragte

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    • Elisa Morschheuser/Carla Wahl

      Jugendsprecher

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    • Leonie Irmscher

      Jugendschriftführer

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